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Der Böllerbau und das Böllerschießen ist seit dem Mittelalter bekannt. Heute
dürfen nur eigens dafür ausgebildete und staatlich geprüfte Schützen schießen.
Wichtig dabei ist, daß der Böller nicht unter das Waffengesetz fällt, da ein Böller
lt. Gesetzt als Gerät und nicht als Waffe geführt
wird.
Für Peter-Hans Späth ist es Ehrensache seinen Böller selbst
herzustellen und er weiss genau worauf es ankommt.
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Der Bau eines Böllers mit all seinen
Teilen, erfordert sehr viel Sorgfalt. Der Böllerschaft kann aus den verschiedensten
Hölzern bestehen z.B. Nussbaum, Kirsch, Eiche, Buche, Esche .... Er wird entweder aus
einem Stück handgeschnitz, gefräst oder aus schichtverleimten Holz hergestellt.
Die verschiedenen Rohre sind immer aus Metall: z.B. Stahl, Messing, Edelstahl oder
Bronzeguss. Wobei letzterer in früheren Zeiten fast ausschließlich verwendet wurde.
Heutzutage wird eine Stahlseele in ein Bronze- oder Messingrohr geschrumpft, um optimale
Stabilität zu erhalten. Die äußeren Konturen werden entweder gefräst oder gedreht.
Alle Einzelteile des Schlosses werden von Hand gefertigt. Die Schlossplatte und die
Gegenplatte sind größtenteils aus Messing hergestellt. Der Abzugshahn besteht entweder
aus Messing oder Edelstahl.
Raster, Welle und Abzug bestehen aus Chromstahl. Für die Schlossfeder verwendet man
Blattfedern (alte Autofedern werden formgerecht gefräst) oder man verwendet Federdraht
zur Herstellung von Spiralfedern (sie halten länger und sind einfacher zu fertigen).
Die beiden Riemenhalter an Schaft und Rohr bestehen aus Chromstahl oder Messing, dabei
dient der vordere Halter zugleich als Rohrarretierung.
Zusammenbau: Ist das Holz vorgerichtet und alle Metallteile vorbereitet, werden
diese von Hand in den Böllerschaft eingepasst. Hierbei ist genauestens zu verfahren, denn
der Böller soll auch optisch keine Mängel aufweisen. Passen Schlossplatte und Rohr genau
zusammen, kann das Piston (Zündeinrichtung) eingepasst werden. Auf ein genaues
Zusammenspiel von Abzug, Hahn und Piston ist zu achten.
Ist das Zusammenspiel der einzelnen Teile perfekt, kann das Gerät dem Beschußamt
vorgestellt werden. Beim staatlichen Beschußamt wird mit der höchstzulässigen Menge an
Böllerpulver die Festigkeit des Rohres geprüft (ein spannender Augenblick). |
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Hat das Gerät die Prüfung bestanden, bestätigt das Beschußamt durch das
Einschlagen eines Stempels auf dem Rohr und dem Pistonhalter, die Tauglichkeit. Für die
Genehmigung des Schießens wird ein Beschusszeugnis ausgestellt. Somit kann das Schießen
(jeder einzelne Schuss muss vorher genehmigt werden) mit Genehmigung der
Kreisverwaltungsbehörde und der Polizei beginnen.
Ein schöner, funktionstüchtiger Böller benötigt zur Herstellung gut 200
Arbeitsstunden, im Erstversuch vielleicht sogar 100 Stunden mehr.
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