Sulzbach-Rosenberg. Die Herrschaft der Wittelsbacher
zwischen 1373 und 1505 ist die Epoche, die man auch als
"verwickelte Geschichte" von Sulzbach-Rosenberg bezeichnen
kann. Nach Übernahme des Sulzbacher Landgerichts von Kaiser Karl IV.
waren nämlich zwar wieder die Wittelsbacher die Landesherren, aber
abwechselnd in den beiden bayerischen und pfälzischen Linien und mit
gemeinsamer oder getrennter Regierung der Brüder.
Obwohl die bayerischen Wittelsbacher ihre Stadt Nordgau
wohlwollend förderten - sie bestätigten die 1387 zwischen Amberg und
Sulzbach geschlossene große Hammereinung und verliehen den Bürgern die
Wiese vor der Stadtmühle bis zum herzoglichen Weiher, um das Bachviertel
besser schützen zu können, -veräußerten sie die Stadt 1385 an ihre
pfälzischen Vettern. Zwischen 1395 und 1410 existierte der seltene
Umstand, dass die Städte Sulzb ach und Amberg den gleichen Landesherrn
hatten, regiert vom Pfälzer Statthalter in Amberg.
Als König Ruprecht 1410 starb, teilten seine vier
Söhne das Land auf. Sulzbach wurde herrschaftsmäßig wieder von Amberg
getrennt. Interessant ist, dass zwischen 1443 und 1448 mit Pfalzgraf
Christoph gleichzeitig der König von Dänemark, Schweden und Norwegen
Sulzbach regierte. Allerdings war Christoph nie in seinem bayerischen
Land.
1459 gelang es der Münchner Linie wieder, den
Sulzbacher Besitz zurückzukaufen. Und den Münchnern blieben die
Sulzbacher bis zum Landshuter Erbfolgekrieg 1504 eng verbunden. Nicht
umsonst werden der Landrichter Albrecht Stiber und die Stadt sich gegen
die pfälzische Belagerung so erfolgreich gewehrt haben.
Im 15. Jahrhundert erlebte auch der Bergbau in Sulzbach
seine Blütezeit. Schriftlich ist er zwar erst in der kleinen
Hammereinung, geschlossen zwischen Sulzbach und Amberg 1341, greifbar.
Aber da Sulzbach als gleichberechtigter Partner auftrat ist davon
auszugehen, dass die Sulzbacher Bergbauaktivitäten ebenso weit wie die
von Amberg entwickelt waren. Und 1285 dort erstmals der Bergbau
urkundlich erwähnt. Als erstes Abbaugebiet im Sulzbacher Land wird 1348
der Aichelberg genannt.
In dieser Urkunde wurden die Abgaben an
den Landesherrn genau festgelegt und die Stadt Sulzbach ermächtigt,
alles, was mit dem Bergbau zusammenhing, selbst zu regeln sowie
Streitigkeiten in erster Instanz zu entscheiden. Auch durften nur
Sulzbacher Bürger nach Erz graben.