Wittelsbacher in Sulzbach
Hinweise und Hintergründe des Landshuter Erbfolgekrieges
Staufer, Welfen und Wittelsbacher
1)
Kaiser Friedrich I. Barbarossa verlieh seinem Halbbruder Konrad 1155 auf dem
Reichstag von Worms die Pfalzgrafenwürde. Konrad starb 1195. Beigesetzt wurde
er im Kloster Schönau, dem er sein Leben lang verbunden war.
Da Konrads Söhne noch zu seinen Lebzeiten gestorben waren, fiel das Erbe über
seine Tochter Agnes an seinen welfischen Schwiegersohn Heinrich I. den Älteren.
Er war der erste Pfalzgraf aus dem Welfenhaus.
Es handelte sich bei ihm um einen Sohn des Bayernherzogs Heinrichs des Löwen.
Grundsätzlich war das Verhältnis zwischen Staufern und Welfen sehr angespannt,
da sich Heinrich der Löwe einst geweigert hatte, Barbarossa auf dessen
Italienfeldzug zu begleiten. Daraufhin hatte Barbarossa Heinrich den Löwen 1176
aus Bayern vertrieben.
Trotz der so entstandenen Feindschaft zwischen Staufern und Welfen, konnte
Pfalzgraf Heinrich I. 1212 das pfälzische Territorium an seinen Sohn, Heinrich
II., weitervererben, da seit 1198, mit Otto IV., ein Welfe deutscher König war.
Das 19-jährige Zwischenspiel der Welfen als Pfalzgrafen (1195-1214) brachte
deren Wappentier, den Löwen, in das Wappen der Pfalzgrafen
Nachdem Barbarossa Heinrich den Löwen aus
Bayern vertrieben hatte, belehnte er Graf Otto I. von Wittelsbach damit.
Ottos I. Sohn, Ludwig der Kehlheimer, erhielt für seine Treue zur
staufischen Sache von König Friedrich II. (einem Enkel Barbarossas) zusätzlich
die Pfalzgrafschaft bei Rhein als erbliches Reichslehen. Damit befand sich also
sowohl die Pfalz als auch Bayern in der Hand der Wittelsbacher. Die Pfalz
und Bayern blieben jedoch nur kurze Zeit in Personalunion geeint.
Der letzte Herzog, der beide Territorien gemeinsam regierte, war Ludwig II. der
Strenge. Da er nichts Testamentarisches hinterlassen hatte, kam es zwischen
seinen Söhnen Rudolf und Ludwig zu einem Streit um die Nachfolge.
Als der deutlich ältere trat zunächst Rudolf die Herrschaft an. Ludwig gewann
jedoch immer stärker an Macht, so daß es 1313 zum Abschluß eines Vertrages
kam, der Ludwig zum Mitregenten machte. Schließlich konnte sich Ludwig jedoch
gegen seinen Bruder durchsetzen, und Rudolf mußte ins Exil fliehen (man weiß
nicht, ob er nach England oder nach Österreich floh), wo er 1319 starb.
Zehn Jahre nach Rudolfs Tod begann ein neues Kapitel in der pfälzischen
Geschichte, als sich Kaiser Ludwig der Bayer mit den Söhnen seines Bruders
aussöhnte und ihnen die Pfalz übergab.
Das bayerisch-pfälzische Herzogtum wurde offiziell unter den beiden
wittelsbachischen Linien aufgeteilt. Von da an trennte sich das Haus Wittelsbach
in eine pfälzisch-Rudolfinische (benannt nach den Nachkommen Herzog Rudolfs)
und eine bayerisch-Ludovicinische Linie (benannt nach den Nachkommen Ludwigs des
Bayern).
Der Hausvertrag von Pavia
Mit dem Hausvertrag von Pavia (1329) wurde die Aufteilung des
bayerisch-pfälzischen Herzogtums unter der pfälzisch-Rudolfinischen und der
bayerisch-Ludovicinischen Linie der Wittelsbacher besiegelt.
An die Nachkommen von Herzog Rudolf fiel neben der Pfalzgrafschaft bei Rhein
auch der größte Teil des alten bayerischen Nordgaus, der später so benannten
Oberpfalz. Ludwig der Bayer erhielt für sich und seine Erben das ganze
Oberbayern, und zusätzlich kleinere Bezirke im nördlich von Regensburg
gelegenen Nordgau.
Nach dem Hausvertrag sollte die wittelsbachische Kurstimme wechselweise von
pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern wahrgenommen werden, während sie in
der Goldenen Bulle* aber ausschließlich den pfälzischen Wittelsbachern
zugesprochen wurde.
*Entstehung der Kurpfalz
Auf Grund der 1356 von König Karl IV. erlassenen Goldenen Bulle, war der
deutsche König von den Kurfürsten zu wählen. In Bezug auf dieses Privileg der
Kurfürsten, den König 'küren' zu dürfen, spricht man auch von der Kurwürde,
dem Kurrecht oder der Kurstimme (von ahd. "churi" =Wahl). Die
Gesamtheit der deutschen Kurfürsten bildete das Kurkolleg. Die pfälzischen
Wittelsbacher verfügten, nach dem Hausvertrag von Pavia, gemeinsam mit den
bayerischen Wittelsbachern, über eine Kurstimme, die abwechselnd von beiden
Parteien wahrgenommen werden sollte.
In der Goldenen Bulle wurde diese Kurstimme jedoch allein den pfälzischen
Wittelsbachern zugesprochen. Die Pfalzgrafschaft bei Rhein war damit in den Rang
eines Kurfürstentums aufgestiegen, das als solches den Namen Kurpfalz führte.
Der Hausvertrag von Pavia legte ferner fest, daß - falls eine der beiden
wittelsbachischen Linien aussterben sollte - deren Besitz an die jeweils andere
Linie fiele. (Dieser Fall trat ein, als 1777 die bayerischen Wittelsbacher
ausstarben. Der pfälzische Kurfürst Karl Theodor erbte daraufhin Bayern.)
Gemäß den Bestimmungen der Goldenen Bulle
durften Kurfürstentümer nicht geteilt werden. Nach dem Tod Ruprechts,
Deutscher König (Kurfürst 1398-1410) im Jahre 1410, wurde die Kurpfalz aber
dennoch unter seinen vier Söhnen aufgeteilt. Grundlage hierfür war ein
Testament, daß der König am 16. Mai 1410, wenige Tage vor seinem Tod, verfaßt
hatte. Sein ältester Sohn Ludwig wurde darin zum Haupterben bestimmt. Als
Kurfürst Ludwig III. trat er die Nachfolge seines Vaters an. Die drei Brüder
Ludwigs wurden mit vergleichsweise kleinen Territorien abgefunden.
Auf diese Weise entstanden, neben der Hauptlinie der pfälzischen
Wittelsbacher, drei Seitenlinien: Pfalz-Neumarkt, Pfalz-Mosbach
und Pfalz-Simmern-Zweibrücken.
Pfalz-Neumarkt fiel 1448 an Pfalz-Mosbach und Pfalz-Mosbach fiel 1499 wieder an
die Kurpfalz zurück. Pfalz-Simmern-Zweibrücken teilte sich 1459 in
Pfalz-Simmern und Pfalz-Zweibrücken auf. Das Haus Pfalz-Simmern löste 1559 die
ältere, von Ludwig III. begründete Kurlinie ab.
Im 14. und 15. Jahrhundert wurden Ober- und
Niederbayern immer wieder geteilt. Es kam zu insgesamt zehn Teilungen. Dabei
entstanden bis zu vier Teilherzogtümer. Die bayerischen Herzöge wurden dadurch
politisch vor allem nach außen geschwächt. Sie verloren Land, mussten die
Kurwürde an die Pfalz abtreten (1392), und es kam zu dem verheerenden
Landshuter Erbfolgekrieg von 1504/05.
Georg der Reiche kaufte dem Erzherzog
Siegmund von Tirol 1486 die Burggrafschaft Burgau mit Günzburg ab. Er traf
feste Erbabsprachen, was ihm die Gegnerschaft Kaiser MAXIMILIANS I. einbrachte.
Er stand 1488 dem Schwäbischen Bund gegenüber und musste auf Burgau und Tirol
verzichten. 3)
Seitdem war Georg der Reiche enger Verbündeter MAXIMILIANS, was eine
völlige Entfremdung mit den Münchener Vettern nach sich zog, die er zugunsten
seines Neffen und Schwiegersohnes, den er adoptierte, enterbte.
Georgs Testament von 1496, in dem der söhnelose Herzog gegen
die Verträge von 1392 und 1450 seine Tochter
Elisabeth und ihren künftigen Gatten Pfalzgraf Ruprecht zu Erben einsetzte,
löste 1503 den Landshuter Erbfolgekrieg aus.
Er zog 1496 mit gegen Venedig, 1498/99 im "Schwabenkrieg" gegen die
Eidgenossen und 1499 gegen Geldern. Er erhielt die Kurrechte zugesprochen, die
er aber auch nie realisieren konnte und ließ die Feindseligkeiten mit den
HOHENZOLLERN wiederaufleben.
Georg förderte die Reichsreformpläne Kaiser MAXIMILIANS, wurde Hofminister der
Kaiserin und gewann unter anderem Kirchberg, Pfaffenhofen und Wullenstetten.
Seine "Landshuter Fürstenhochzeit" ist eins der glanzvollsten
Gesellschaftsereignisse des Spätmittelalters.
Elisabeth von Bayern-Landshut -
Pfalzgräfin bei Rhein
Elisabeth, durch ihre Mutter eine Urenkelin des deutschen König ALBRECHTS II.,
wurde durch das Testament ihres Vaters vom 19. September 1496 gemeinsam mit
ihrem künftigen Gatten Pfalzgraf Ruprecht zu Erben des Herzogtums
Bayern-Landshut eingesetzt. Dieses Testament überging die auf das Reichsrecht
und die Hausverträge von 1392 und 1450 gegründeten Ansprüche der Herzöge
Albrecht IV. und Wolfgang von Bayern-München. Georg setzte noch kurz vor seinem
Tode seinen Schwiegersohn zum Statthalter ein.
Die Parteien wandten sich an König MAXIMILIAN, der zunächst die Münchener
Herzöge unter Vorbehalt belehnte; die pfälzischen Hauptleute besetzten jedoch
voreilig Landshut und Burghausen und lösten damit den Landshuter Erbfolgekrieg
aus.
Thiele Andreas: „Erzählende genealogische Stammtafeln“
Albrecht IV. der Weise Herzog von Bayern-München
(1460-1508) war hochgebildet, weil er für den geistlichen Stand bestimmt
und ausgebildet wurde, da nach dem Willen seines Vaters nur die beiden ältesten
Söhne gemeinsam regieren sollten.
1465 wurde der wenig aktive Herzog Sigmund von den Landständen veranlaßt,
seinen Bruder Albrecht an der Regierung zu beteiligen und diese ihm 1467 ganz zu
überlassen, nachdem bereits 1463 der älteste Bruder Johann gestorben
war.
Albrecht verweigerte den jüngeren Brüdern jede Regierungsbeteiligung oder
Landesteilung, was jahrelange Bruderkriege, verknüpft mit Adelsrevolten nach
sich zog.
Er war in seiner Herrscherauffassung schon der Neuzeit zuzuordnen: effektiv
und absolutistisch, was der Hauptgrund für die vielen Bürgerkriege und
Adelsrevolten, besonders in Nieder-Bayern, wo durch die "Ottonische
Handfeste" von 1311 bedeutende Adelsvorrechte bestanden, war.
Er geriet genauso gegen die Städte und nahm ihnen ihre Rechte. Durch den
"Schutzbrief " für die freie Reichsstadt Regensburg errichtete er
1486 die bayrische Oberherrschaft über Regensburg. Er gewann unter anderem die
Vogtei Kempten. Er stand jahrelang schroff gegen die kaiserliche Linie HABSBURG
wegen vieler alter Streitfragen, wie Görz, Tirol und Grenzziehungen und ging
1486 eine Erbeinigung mit der Linie HABSBURG-TIROL ein und suchte Anlehnung an
Polen und Böhmen.
Kaiser MAXIMILIAN I. verhinderte die Realisierung der Erbeinung durch die
Bildung des "Schwäbischen Bundes". Albrecht wurde gezwungen, Mitglied
zu werden, seine Erbansprüche aufzugeben und 1492 Regensburg freizugeben. Er
wurde dafür oberster Feldhauptmmann des Bundes und erhielt Abensberg. Er nahm
1498/99 nicht aktiv am "Schwabenkrieg" gegen die Eidgenossen teil,
unterwarf 1493 nach jahrelangem Bürgerkrieg endgültig den Adel und die Stände
("Löwen"-Adelsbund) und legte damit die Basis zum bayerischen
Absolutismus.
Er geriet 1500 nach dem Aussterben des Grafenhauses wegen Görz
erneut schroff gegen den habsburgischen Schwager, verzichtete letztlich und bekam
dafür kaiserliche Hilfe im Landshuter Erbfolgekrieg (17.4.1504-13.4.1505) gegen
Kurpfalz und gewann den größten Teil von Landshut und Ingolstadt, musste aber
den Part Neuburg ("Junge Pfalz") abtreten.
An HABSBURG gingen Kufstein/Rattenberg und Zillertal sowie
seine Ansprüche auf Tirol verloren. Am 8.7.1506 erließ Albrecht das Hausgesetz
über die Unteilbarkeit des bayrischen Herzogtums und führte die
Erstgeburtsordnung ein. Das Primogeniturgesetz von 1506 beendete das
Zeitalter der bayerischen Landesteilungen. Er vereinigte das bis dahin stark
zersplitterte Herzogtum in seiner Hand. Unter Albrecht IV. begann durch seine Förderung
von Malern, Dichtern und Historikern und eines Musikers wie Konrad Paumann, die
Renaissance in Bayern einzuziehen.
Das wittelsbachische Fürstentum Neuburg
2) verdankt letzten Endes seine
Entstehung der am 10.02.1499 geschlossenen Ehe des
| Pfalzgrafen Ruprecht bei Rhein (1481-1504), |
mit Prinzessin Elisabetha von Bayern-Landshut (1478-1504), |
| Sohn des Kurfürsten Phillip von der Pfalz (1448-1508) und
der Prinzessin Margareta von Bayern-Landshut (1456-1501), |
Tochter Herzog Georgs des Reichen von Bayern-Landshut
(1455-1503)
und der diesem in der berühmten Landshuter Hochzeit angetrauten polnischen
Königstochter Hedwig (1457-1501) aus dem Jagellonenhause. |
| |
Das pfalzgräfliche Ehepaar von 1499 war miteinander nahe
verwandt, da die Mutter Ruprechts und der Vater Elisabeths Geschwister waren.
Herzog Georg der Reiche hatte keine überlebenden, erbberechtigte Söhne, daher waren nach dem in Deutschland geltenden
salischen Erbrecht seine nächsten Wittelsbacher Blutsverwandten im Mannesstamm, die
Söhne Herzog Albrechts II. von Bayern-München (1401-1460), der in erster Ehe Gatte der
Agnes Bernauer (U1435) gewesen war, seine rechtmäßigen
Erben.
Es waren dies, als Herzog Georg am 14.09.1496 in Friedrichsburg bei Worms sein Testament
ausfertigte, die Herzöge Sigmund (1439-1501), Albrecht IV. (1447-1508) und
Wolfgang (1451-1514) von Bayern-München.
Herzog Georg der Reiche schloß diese aus und setzte seine Tochter Elisabeth nicht nur
rechtmäßig zur Erbin seiner fahrenden Habe, sondern auch im Widerspruch zum
Teilungsvertrag von München vom 19.11.1329 und zum Vertrag von Erding von 1450 zur Erbin
seiner Länder ein. Auch die Weigerung König Maximilians I., das Testament zu
bestätigen, bewirkte bei Herzog Georg keine Sinnesänderung.
Nach der Hochzeit von 1499 ernannte er den Schwiegersohn Pfalzgraf Ruprecht zum
Statthalter des bayern-landshuter Gebietes an der Donau mit den Städten Lauingen, Neuburg
und Ingolstadt, er schloss ein Bündnis mit dessen Vater, Kurfürst Philipp von der Pfalz.
Der in Ingolstadt unvermutet am 1.12.1503 erfolgte Tod Herzog Georgs wurde zunächst fünf
Tage lang geheimgehalten.
Pfalzgraf Ruprecht bemächtigte sich des Herzogtums Landshut und insbesondere des reichen
Schatzes an Gold und Silber im Schloß Burghausen. Die eigentlichen Erben der Länder
Herzog Georgs, die Brüder Albrecht IV. und Wolfgang Herzog von Bayern-München ließen
sich dies nicht gefallen.
So brach alsbald der Bayrische oder Landshuter Erbfolgekrieg
aus, der greuliche Verheerung mit sich brachte und auch über den Tod des pfalzgräflichen
Ehepaares hinaus - Ruprecht starb am 20.08.1504 und Elisabeth am 15.09.1504 - bis ins Jahr
1505 wütete.
Die Führung der Truppen und Wahrnehmung der Interessenten der minderjährigen Söhne des
toten Ehepaares, namens Ottheinrich ( *Amberg
10.04.1502) und Philipp (*Heidelberg 12.11.1503) hatte der
Bruder Ruprechts, Pfalzgraf und Herzog Friedrich (1482-1556) unterstützt von seinem Vater
Kurfürst Philipp, übernommen.
Die durch Epidemien und die Verwüstung fruchtbarer Landstriche
mitherbeigeführte Erschöpfung der feindlichen Parteien erleichterte es König Maximilian
I. endlich im Frühjahr 1505 das Ruhen der Waffen zu erreichen.
Es dauerte noch bis zum 30.07.1505, Friede von Köln, bis die Parteien sich über einen Kompromiss einigen
konnten.
So erhielt Herzog Friedrich als Tutor für seine Mündel: Die Schlösser und Städte
Neuburg, Lauingen, Höchstädt, Gundelfingen, Heideck, Velburg, Hemau, die Schlösser und
Märkte (Burg-)Lengenfeld und Kallmünz, so wie die Städte Sulzbach und Weiden.
Als Unterpfand für die volle Summe von 24 000fl. Jahreertrag, deren Taxation bis Georgi
1506 (23-4) erfolgt sein sollte, durfte Herzog Friedrich gemäß dem Spruch vorläufig aus
Herzog Georgs Nachlaß behalten: Schloss und Stadt Wasserburg am Inn, Schloß und Stadt
Traunstein, Schloß Wald mit Öttinger Forst und die Schlösser Trostberg, Mörmoosen,
Marquardstein und Kling. Möglicherweise residierte der Herzog in dieser Zeit auf
Burghausen. Nach Erreichung der Jahreserträge sollte Friedrich diese Pfandschaften an die
Münchener Herzöge abtreten. Die Bezirke Kufstein, Kitzbühel und Rattenberg
gingen an Österreich - Kaiser Maximilian I.
Die endgültigen Verhandlungen zogen sich so lange dahin, mit mehreren
königlichen Deklarationen, bis Herzog Albrecht IV. von Bayern-München am 18.03.1508
starb. Am 20.06.1509 konnte in Heidelberg eine Abrede zwischen den Vormündern
getroffen werden.
Aus dem Inhalt der mitgeteilten Sprüche und Verträge aus den Jahren 1505
- 1509 ergibt sich, daß man von einem konstituierten Fürstentum Neuburg im Jahre 1505
noch nicht sprechen kann. Es wurden lediglich die rechtlichen Grundlagen gelegt.
Am 2.06.1522 wurden die Brüder Ottheinrich und Philipp
auf dem Landtag zu Burglengenfeld für mündig erklärt. Gleichzeitig
legte ihr Onkel Herzog Friedrich die Vormundschaft nieder und übergab die Regierung. Nach
zunächst gemeinsamer Regierung, deren Hauptlast allerdings Ottheinrich trug, wurde
Philipps Wunsch das Fürstentum 2 : 1 durch Vertrag, Heidelberg 30.03.1535, auf Dauer von
zunächst sechs Jahren geteilt. Phillip erhielt sein Fürstentum im Nordgau. Zu ihm,
gehörten Burglengenfeld als Residenz, dann Kallmünz, Schmidmühlen, Hemau, Laaber,
Regenstauf, Schwandorf, Flossenbürg, Sulzbach und die Anteile an Parkstein und Weiden.

Register:
1) http://www.sino.uni-heidelberg.de/students/tjuelch/Stadtgeschichte/Mittelalter.htm
2) 475 Jahre Fürstentum Pfalz-Neuburg © Verlag Wittelsbacher Ausgleichsfonds
3) http://www.genealogie-mittelalter.de/